Kategorie-Archiv: Regelungen

Kickstarter | EINFÜHRUNG VON RISIKOABSCHÄTZUNG

Crowdfunding wächst in den letzten Jahren und vor allem in Amerika ist es schon eine etablierte Finanzierungsmethode. Doch leider scheitern immer noch viele Projekte, wodurch unter den Betreibern der Plattformen die Sorge besteht, dass Investoren um ihr Geld geprellt werden könnten. Deshalb führt Kickstarter jetzt eine Risikoabschätzung ein, bei der die Projektleiter unter der Rubrik „Risks and Challenges“ aufführen müssen, welche Risiken ihr Vorhaben mit sich bringt.
Außerdem sind Produktsimulationen nicht mehr erlaubt. Die Werbevideos dürfen, beziehungsweise müssen, von einem funktionierenden Prototypen stammen, um den Projektstatus zu verdeutlichen. Damit geht auch einher, dass Designs nicht mehr gerendert werden dürfen.

Dadurch sollen Investoren über die Projekte besser aufgeklärt und geschützt werden um sich ein eigenes Risikobild zu verschaffen und bei Scheitern nicht ihr Geld zu verlieren. Kickstarter wählt Crowdfunding Projekte aus, übernimmt jedoch keinerlei Haftung, was bedeutet, dass die Projektleiter angeklagt werden müssen, sollte das Geld nicht zurückgezahlt oder teilweise auch die Rewards nicht ausgeschüttet werden. Es dürfen zwar nur US Bürger mit einer gültigen Sozialversicherungsnummer Projekte einrichen, allerdings sind die Erfolgsaussichten für Deutsche gering mit einer Klage Erfolg zu haben. Dementsprechend bieten diese neuen Regelungen mehr Sicherheit für den Investor.

Der Jobs Act. Auch in Deutschland notwendig?

Der Jobs Act. Auch in Deutschland notwendig?

Am 5. April 2012 unterschrieb Barack Obama den Jobs Act, der den „Capital Raising Online While Deterring Fraud and Unethical Non-Disclosure Act“, auch Crowdfunding Act, beinhaltet und sich mit der Regulierung von Crowdfunding bzw. Crowdinvesting befasst. Dieses Gesetz soll die Finanzierung von Start Ups erleichter. Die Firmen müssen sich von nun an an bei der US Börsenaufsicht regestrieren und dürfen sich maximal 1Mio US$ pro Jahr über Crowdfunding Plattformen finanzieren lassen.
Zusätzlich werden die Investoren geschützt, die sich nur noch prozentual an ihrem Einkommen beteiligen dürfen. Außerdem wurde die Zahl der zulässigen Investoren von 500 auf 2000 erhöht.

Damit wurde Crowdfunding in Amerika per Gesetz geregelt. In Deutschland fehlt bisher noch ein so Gesetz und ist laut Experten unumgänglich um hier den Start Up ebenso zu erleichtern. Im Gegensatz zu Amerika schützen ausschließlich die Plattformen den Investor. Ein weiterer Nachteil in Deutschland ist der geringere Maximalbeitrag von 100.000€.

Kritiker befürchten einen ähnlichen Effekt wie bei der Doctom-Blase, bei der im Jahr 2000 eine Vielzahl von Neuunternehmen, die bis dahin als Zukunftsunternehmen mit einem hohen Gewinn galten, diese Erwartung nicht erfüllen konnten und einen extrem Kursfall an den Börsen verursachten.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass Betrüger sich, aufgrund der geringen Investmenthürde, beteiligen. Allerdings soll der Crowdfunding Act laut US-Senat genau dies verhindern.

Quellen

Bild: Suttoncompliance; Texte: Startnext Golem